Bericht von der Öffentlichen SPD-Kreisdelegiertenkonferenz in Sindelfingen-Maichingen

Veröffentlicht am 18.10.2014 in Pressemitteilungen

Von links: Manfred Ruckh, Herma von Schaper, Norbert Gietz, Leni Breymaier. Foto: E.v.Schaper

Maichingen 10.10.2014

Die Auseinandersetzung mit den Freihandelsabkommen der EU mit anderen Ländern ist in der SPD noch nicht beendet.

Bei der SPD Kreisdelegiertenkonferenz in Sindelfingen-Maichingen ging es neben der Wahl von Delegierten für Regional- und Landesparteitag schwerpunktmäßig um internationale Freihandelsabkommen. Als Referentin war Leni Breymaier, stellvertretende SPD-Landesvorsitzende nach Maichingen gekommen, um das Thema „Freihandelsabkommen, wer hat da welche Interessen?“  mit den Delegierten zu diskutieren.

Als Partei, die im Bund und im Land in der Verantwortung stehe, müsse die SPD die Motive der Gegner ernst nehmen. Der Parteikonvent habe dazu auch entsprechende Beschlüsse gefasst, die aber jetzt noch umgesetzt werden müssten. Daher sei die Diskussion noch nicht abgeschlossen, sondern müsse verstärkt fortgeführt werden. In der anschließenden Diskussion wurden die verschiedenen Standpunkte von völliger Ablehnung der Abkommen, bis hin zum Versuch, die Abkommen noch um zu gestalten, dargestellt. Weitgehend einig war sich die Versammlung, dass Freihandelsabkommen zwischen demokratischen Staaten nicht der Flankierung mit Investorenschutzregeln und außergerichtlichen Schiedskommissionen bedarf.
Der zum Thema eingebrachte Antrag wurde von der Versammlung diskutiert und bei einer Enthaltung angenommen und an die Gremien in der SPD weitergeleitet. Der Antrag beschreibt in sieben Punkten, die Bereiche, die bei Verhandlungen von Freihandelsabkommen nicht in die Verträge einbezogen werden sollen. Diese Punkte sind kurz zusammen gefasst:
1. Das das bestehende Arbeits- und Sozialrecht nicht über Abkommen ausgehebelt wird können.
2. Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nicht gefährdet werden.
3. Umweltschutzstandards nicht beeinträchtigt werden.
4. Gentechnik-Produkten der Zugang zum Markt nicht gewährt werden muss.
5. Investoren nicht vor Schiedsstellen ohne öffentliche Kontrolle Staaten auf den Ersatz von Gewinnausfällen verklagen können.
6. künftigen Generationen ihre Handlungsspielräume bei der Gestaltung ihres Gemeinwesens erhalten bleiben, indem eine Kündigung oder Änderung der getroffenen Vereinbarungen möglich ist.
7. Die Bereiche der Daseinsfürsorge nicht privatisiert werden müssen.

Norbert Gietz

Pressemeldung

 

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