Kindergartengebühren (08.07.2018)

Veröffentlicht am 08.07.2018 in Gemeinderatsfraktion

Antrag zur Drucksache Nr. 2018-110

  1. Von einer Erhöhung der Gebühren wird so lange abgesehen, bis die Stadt Herrenberg sich im Mittelfeld vergleichbarer Städte liegt.
  2. Um eine Transparenz der Gebührenentwicklung zu erhalten, wird die Höhe der Gebühr zukünftig ausschließlich prozentual am Abmangel der Stadt Herrenberg orientiert. Dabei werden alle Kosten inklusive der Abschreibungen minus allen Zuschüssen des Bundes, Landes und anderer Träger als Ausgangswert genommen. Heute liegen wir als Stadt bei einer solchen Berechnung bereits über den 20% Kostenbeteiligung der Eltern des Städtetages.
  3. Wenn die zugesagten Leistungen wie dieses Jahr nicht erbracht werden können und die Eltern sogar personell Betreuungslücken stopfen, kann eine Gebührenerhöhung nicht erfolgen.
  4. Die Verwaltung legt die Kalkulation zur Ermittlung der Gebührenhöhe des Dachverbandes sowie die Berechnung ihrer eigenen Zahlen offen.
  5. Für Geringverdiener, die über den Sätzen für Wohngeldempfänger liegen, aber deutlich unter dem Durchschnittseinkommen in Baden-Württemberg, wird ein Modell einer Gebührenentlastung erarbeitet.
  6. Es wird ein Qualifizierungsmodell für Nichtfachkräfte nach den Qualifizierungsempfehlungen Baden-Württemberg erarbeitet.

Begründung:

  1. Herrenberg liegt im Vergleich der Gebühren inzwischen im oberen Drittel vergleichbarer Kommunen der Region. Damit drohen wir unsere Familienfreundlichkeit als Kommune zu verlieren. Das würde alle anderen kommunalen Anstrengungen unterlaufen.
     
  2. Die Qualität der Betreuung entsprach in diesem Jahr aufgrund der hohen Ausfallzeiten nicht der versprochenen Qualität. Die Eltern haben durch aktive Mithilfe diese Mängel kompensiert und würden durch eine Gebührenerhöhung dafür auch noch doppelt belastet.
     
  3. In der bisherigen Gebührenkalkulation und Kostenberechnung werden die Zuschüsse durch Land, Bund und weitere Geber nicht berücksichtigt. Diese Zuschüsse fließen voll in den kommunalen Haushalt ein. Die Zuschüsse dieser Geber dienen aber nicht zur Finanzierung des kommunalen Haushaltes, sondern sollen auch Familien entlasten.

    Aufgrund der Berechnung lt. Anlage 1 haben die Familien ihren anteiligen Beitrag von 20% in den letzten Jahren deutlich überschritten und werden bei einer Gebührenbeibehaltung einen Beitrag von 21,3% leisten.

    Die gebuchten Betreuungsformen müssen nachhaltig sichergestellt sein, um den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Wenn beide Elternteile arbeiten, erhöht dies auch den Einkommensteueranteil der Kommunen, was der Kommune deutlich mehr bringt als eine Erhöhung der Kindergartengebühren.
     
  4. Ebenso bedarf es dringend eines Konzeptes, wie Randzeiten und Öffnungszeiten mit Blick auf den Fachkräftemangel, künftig sichergestellt werden können. Ein Instrument könnte die gezielte Qualifizierung von Eltern/Nichtfachkräften sein, die in den Randzeiten als Personal der Stadt eingesetzt werden können.
     
  5. Wir sehen Geringverdiener besonders benachteiligt. Sie erhalten keine staatlichen Zuschüsse und haben auf der anderen Seite ein zu geringes Einkommen, um so hohe Gebühren zu entrichten. Die Staffelung über die Kinderzahl dagegen sagt über die tatsächliche Belastung eher wenig aus. Hier bedarf es weiterer Diskussionen, wie diese Gesellschaftsgruppe finanziell entlastet werden kann.

Frühkindliche Bildung ist der Grundstein für Bildung und die dadurch wirkungsvollste Maßnahme für Chancengleichheit und Bildung. Deshalb sehen wir das Land in der Pflicht, diese Bildungsausgaben  vergleichbar den Schulen zu finanzieren. Berlin und Rheinland-Pfalz sind hier Vorbild. Die Kommunen können dies nicht in der wünschenswerten Weise leisten.

Für die SPD-Fraktion

Sarah Holczer
Stv.Fraktionsvorsitzende

Anhtag mit Anlagen als PDF-Datei

 

Homepage SPD Herrenberg

Facebook