Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in Herrenberg

Veröffentlicht am 10.08.2010 in Gemeinderatsfraktion

Herrenberg, den 16.April 2010

Antrag Der SPD-Fraktion zu Drs. Nr. 2010-110

Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen in Herrenberg - Fortschreibung der Bedarfsplanung - Auswirkungen auf den Ausbau der Kleinkindbetreuung

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Es ist eine erziehungswissenschaftliche Begleitung für die Bedarfsplanung und den Ausbau für die Kindertageseinrichtungen in Herrenberg hinzu zu ziehen.
  2. Bis 2013 werden 34% der Betreuungsplätze im Kleinkindbereich geschaf-fen. Darüber hinaus wird die Versorgungsquote bis zum Jahr 2016 auf min-destens 45% erhöht. Eine weitere Erhöhung der Versorgungsquote wird ab 2013 jährlich geprüft.
  3. Der Ausbau der Kleinkindbetreuung findet unter Berücksichtigung der Ver-sorgungsquote von 45% im Jahr 2016 statt.
  4. Es ist eine Kostenschätzung für das Gesamtkonzept unter Einbindung der erziehungswissenschaftlichen Begleitung vorzulegen.

Begründung:

  1. Eine optimale Versorgung und Betreuung der Kleinkinder kann nur ge-währleistet werden, wenn die Neu- und Umstrukturierung in den Herrenber-ger Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung erziehungswissen-schaftlicher Aspekte erfolgt. Es reicht nicht alleine neue Räume für die Be-treuung zu schaffen, sondern die Qualität dieser und die Qualität des Per-sonals vor Ort sind entscheidend für die positive Entwicklung der Kleinkin-der. Die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist eine große Herausforde-rung, da es sich hier um die prägendste Zeit handelt, was dauerhafte Schä-den durch mangelnde oder falsche pädagogische Erziehung angeht. Durch eine erziehungswissenschaftliche Begleitung können kleinkindgerechte Optimierungen erarbeitet und umgesetzt werden. Durch diese kleinkindge-rechte Optimierung kann auch im Neu-/Ausbau von Kindertagesstätten ein Optimum an Qualität dieser gewährleistet werden.
  2. Die Versorgungsquote von 34% bis 2013 ist ein empfohlener Wert, der laut Expertenaussage nicht ausreichen wird. Wenn jetzt nicht mit Weitsicht ge-plant wird, kann das in der Zukunft zu einem Engpass in der Betreuung und zu nicht verhältnismäßigen Kosten führen. Um dem entgegen zu wirken, wird der Ausbau der Kleinkindbetreuung unter Berücksichtigung der Versor-gungsquote von 45% bis zum Jahr 2016 vorangeschrieben. Ebenso wird die Erhöhung der Versorgungsquote auf 45% bis ins Jahr 2016 in die bereits laufenden Bedarfsplanungen mit aufgenommen. Die jährliche Überprüfung der Versorgungsquote ab 2013 dient der Kostenkontrolle und Planungssi-cherheit.
  3. Die Kostenschätzung für das Gesamtkonzept kann nur unter Einbindung einer erziehungswissenschaftlichen Beratung erfolgen, da diese eventuelle Mehrkosten durch erhöhten Qualifikationsbedarf des Fachpersonals oder auch durch bauliche Anpassung frühzeitig benennen kann. Desweiteren ist eine Kostenschätzung für das Gesamtkonzept notwendig, um die weitere Planung fort zu schreiben.

Bodo Philipsen
Fraktionsvorsitzender

 

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