Haushaltsrede der SPD-Kreistags-Fraktion zum Haushalts-Entwurf 2016

Veröffentlicht am 11.11.2015 in Kreistagsfraktion

09.11.2015: Tobias Brenner - es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrter Herr Landrat,

 

mussten letztes Jahr weltweit über 50 Millionen Menschen fliehen, sind es dieses Jahr über 60 Millionen. Rechneten wir letztes Jahr noch mit 1.300 Flüchtlingen, die bis Jahresende in den Kreis Böblingen kommen, sind es jetzt rund 4.000.

Sie haben Recht, Herr Landrat: „Wir brauchen eine Willkommenskultur, das ist und bleibt wichtig, wir brauchen aber auch eine Willkommensstruktur!“

Wir brauchen Herz und Verstand, Zuversicht und Realismus, Leistungsbereitschaft und Einsicht in unsere Grenzen!

Es bleibt dabei: Neben unseren internationalen Verpflichtungen – Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention, neben unserer Verfassung – „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ (Art. 16a Abs. 1 GG), verpflichtet uns auch unsere Geschichte, Flüchtlinge human in unserer Gesellschaft aufzunehmen – während der Nazi-Diktatur mussten hunderttausende Deutsche vor dem Terror fliehen, der heute Menschen aus anderen Teilen der Welt zu uns treibt.

Mit den gebliebenen und neuen Flüchtlingen deshalb umzugehen wie es einem den Menschenrechten verpflichteten Rechtsstaat gebührt, nämlich menschlich und verständnisvoll, daran erinnert gerade das heutige, geradezu „deutsche Datum“: steht der 9. November mit dem Hitler-Ludendorff-Putsch, der SS-Gründung und der Reichspogromnacht doch nicht nur für „Dunkel-Deutschland“, sondern mit der Ausrufung der Republik und dem Mauerfall auch für das „helle“ Deutschland.

Wir sind der Verwaltung, aber auch den Städten und Gemeinden, den Wohlfahrtsverbänden und vor allem den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für Ihr Engagement, Ihre Hilfe und Unterstützung dankbar, und nicht zuletzt den Kolleginnen und Kollegen für die von uns beantragte Schaffung der Stellen für Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte.

Wir danken auch Ihnen, Herr Landrat, ganz persönlich und stellvertretend Herrn Schmid und Herrn Sendersky für Ihren rastlosen und überobligatorischen Einsatz und wir unterstützen Sie darin, weiter auf eine möglichst dezentrale Unterbringung mit Begleitung durch Fachkräfte sowie eine Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, auch im Blick auf eventuelle Hallenbelegungen, zu setzen.

Wir sind auch der Landesregierung dankbar, dass sie die volle Kostenerstattung für die Kosten der Flüchtlingsunterbringung nicht nur zugesagt, sondern mit den kommunalen Spitzenverbänden verbindlich vereinbart hat.

Aber auch Bund und EU sind gefordert:

Wir brauchen neben Asylrecht und Härtefallregelung auch ein Zuwanderungsgesetz und Verfahrensbeschleunigungen.

Wir brauchen neben der Rückgewinnung der Steuerungsfähigkeit an den EU-Außengrenzen eine solidarische Verteilung der Flüchtlinge und entschiedene Anstrengungen zur Bekämpfung der Fluchtursachen.

 

Doch nun zu einem der Eckpfeiler des Kreishaushalts, dem Kreisumlagehebesatz.

Um es vorweg zu nehmen:

Wir beantragen die Senkung des Kreisumlagehebesatzes um 0,7 Prozentpunkte von 37,7 auf 37,0.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen 37,7 Prozentpunkte sind zwar ein seriöses Angebot.

Doch enthält der Haushaltsentwurf genügend Luft, um den Hebesatz noch etwas nach unten zu drücken, denn der jetzt vorliegende Haushaltsentwurf ist alles andere als ein Sparhaushalt und nicht „auf Kante genäht“:

Allein an Investitionen sind 23,5 Millionen Euro vorgesehen und auch die Rücklage für den Klinikneubau wird weiter aufgebaut.

Hinzu kommt, dass auch die Verschuldung des Landkreises weiter zurück geführt wurde und wird, was nicht zuletzt in Anbetracht der bevorstehenden Großinvestitionen, ich erinnere an den Um- und Neubau der Kliniken und die Schönbuchbahn, sicherlich richtig war und ist.

Vor allem aber haben wir seit Einbringung des Haushaltes neue Erkenntnisse: Zum einen hat das Land die volle Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung verbindlich zugesagt, was die Haushaltsrisiken erheblich minimiert. Zum anderen ist von einem um 6 Millionen besseren Rechnungsergebnis 2015 auszugehen, was nicht zuletzt daran liegt, dass das Grunderwerbsteueraufkommen zum 30.09.2015 bereits 20,2 Millionen betrug, so dass wir in Anbetracht des traditionell eher stärkeren Aufkommens zum Jahresende hin gut und gerne mit 26 Millionen und nicht nur mit den geplanten 22 Millionen rechnen können – wenngleich die Verwendung des Überschuss natürlich erst noch zu beschließen sein wird.

Von daher wäre selbst ein noch größeres Entgegenkommen in Richtung der Städte und Gemeinden durchaus möglich.

Doch müssen wir neben der Entlastung der Kommunen auch die anderen beiden Punkte unseres „magischen Haushalts-Dreiecks“, nämlich Abbau der Verschuldung und Schultern der Zukunftsinvestitionen, im Blick behalten und zur jeweils größtmöglichen Geltung bringen. 

Und hier verbergen sich in der Tat nicht unbedeutende Risiken:

Vom Ausgang der Tarifrunde abgesehen liegen die größten finanziellen Herausforderungen zweifellos wie angesprochen in unserer Krankenhauslandschaft, so dass von einer Sanierung des Landkreises auf Kosten der Städte und Gemeinden keineswegs die Rede sein kann.

Von einem möglicherweise höheren Klinikdefizit als angenommen abgesehen, liegen seit Sommer erstmals realistische Schätzungen vor: der Klinikneubau auf dem Flugfeld und die Sanierung der Häuser Herrenberg und Leonberg werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zusammen über 500 Millionen Euro oder anders ausgedrückt über eine halbe Milliarde Euro kosten!

 

Um nicht missverstanden zu werden: Wir stehen zum damit verbundenen Medizinkonzept einer wohnortnahen, qualitativ hochwerteigen Krankenhausversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger in kommunaler Trägerschaft und damit zu allen unseren Häusern.

Und wir sind auch der Auffassung, dass wir die entsprechenden Investitionen, Zins und Tilgung, mit Hilfe des Landes schultern können. Dass das auch vom Land so gesehen wird, zeigt die bewilligte Planungsrate in Höhe von 8 Millionen Euro, wofür wir dankbar sind, auch der Sozialministerin persönlich. Wir verbinden damit zugleich die Erwartung, in der Unterstützung und Verstetigung der Mittel für die erforderlichen Krankenhausinvestitionen nicht nach zu lassen!

Das gilt umso mehr, als der Druck von Seiten des Bundes wächst: Das geplante Krankenhausstrukturgesetz jedenfalls scheint nur weniger schlimm in Kraft zu treten als geplant.

Wir müssen deswegen zügig die nächsten Schritte wie Projektstruktur, Grundstückskauf, Gutachten, Sanierungspfad und Bürgerbeteiligung angehen.

Wir beantragen daher, die Vorlage eines Projektablaufplans mit regelmäßig zu aktualisierendem Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan, der ab Baubeschluss fix sein sollte und zwar sowohl für das neue Zentralklinikum auf dem Flugfeld als auch für die Häuser Herrenberg und Leonberg.

 

Alles andere als fix erscheint im Blick auf das Sozialbudget die sachgerechte Beteiligung des Bundes beim absolut größten Posten, der Eingliederungshilfe für Behinderte.

Im Jahre 2017 soll ein Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Inwieweit sich die Erwartungen der Kommunen hinsichtlich der damit verbundenen finanziellen Entlastungen erfüllen, ist noch mehr als fraglich.

Gesteigerte Erwartungen hinsichtlich der Eingliederung behinderter Menschen haben wir auch an einen der größten Arbeitgeber, die Landkreisverwaltung, selbst – hat sie doch eine gewisse Vorbildfunktion.

Wir beantragen einen Bericht über die Anzahl der in der Landkreisverwaltung beschäftigten Menschen mit besonderem Hilfebedarf sowie hinsichtlich der Anstrengungen zur Steigerung dieser Quote.

Vielleicht kann sich hier auch der neue hauptamtliche Behindertenbeauftrage hervor tun, den wir auf dem Hintergrund der Initiative und Förderung der Landesregierung beschlossen haben.

 

Die Entwicklung im Bereich der Jugendhilfe verfolgen wir mit kritischem Blick: In Ihrer Haushaltsrede, Herr Landrat, rühmen Sie sich der Konsolidierung des Jugendhilfeetats durch eine Annäherung der Ausgaben je Jugendeinwohner an den Durchschnitt der Landkreise, ohne angebliche Einschnitte bei der Qualität des Jugendhilfeangebots. Ein derartiges Fazit halten wir für verfrüht und muss sich erst noch beweisen. Wir hatten ja auf unseren Antrag hin beschlossen, in regelmäßigen Abständen über den eingeschlagenen Weg unter Anhörung der freien Träger zu berichten.

Wie sich in diesem Zusammenhang der steigende Hilfebedarf bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auswirkt, wird sich erst noch zeigen.

 

Dass angesichts des Nachfragebooms beim Projekt „Familie am Start“ eine personelle Aufstockung von je einer halben Stelle für die vier Regionalteams, also insgesamt zwei Stellen, erforderlich ist, ist für uns einleuchtend und findet deshalb unsere Zustimmung.

 

Mit Sorge verfolgen wir nach wie vor, dass zunehmend mehr Menschen, nicht nur mit geringem Einkommen, sondern auch mit durchschnittlichen Einkommen in unserem Ballungsraum erfolglos bezahlbaren Wohnraum suchen, was durch die Welle der Flüchtlinge noch verstärkt wird.

Der sogenannte Soziale Wohnungsbau kam nahezu vollständig zum Erliegen: In Baden-Württemberg steht einem Bedarf von rund 500.000 sozialen Wohneinheiten ein Bestand von nur circa 60.000 sozialen Mietwohnräumen entgegen. Im Landkreis Böblingen steht dem Bedarf von rund 11.000 entsprechenden Mietwohnräumen gar ein Bestand von nur gut 500 gebundenen Mietwohnungen entgegen. Das ergab auch der „Runde Tisch“, den Sie, Herr Landrat, auf unsere Initiative hin, ins Leben gerufen haben.

Wir können Sie nur unterstützen, weiterhin eine Koordinierungs- und Moderatoren-Rolle zu übernehmen und begrüßen auch die von Ihnen angekündigte Handlungsempfehlung.

Wir beantragen daher, den „Runden Tisch“ zu verstetigen und um die Teilnahme aller mit Schaffung von Wohnraum befassten Institutionen, auch der Handwerkerschaft, zu erweitern und auch die Frage möglicher Verfahrensbeschleunigungen zum Thema zu machen.

Gefragt sind jedoch in erster Linie Städte und Gemeinden sowie das Land.

Zahlreiche Städte und Gemeinden überlegen wie Herrenberg, ob sie nicht Wohnungsbaugesellschaften gründen, und überdenken ihre Flächenkonzepte oder diskutieren die Festschreibung fester Quoten für geförderten Wohnungsbau durch das örtliche Baurecht.

Auch das Land hat erkannt, dass es wieder verstärkt in die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus und des Wohneigentums für junge Familien einsteigen muss und auch die Änderung von Bauvorschriften prüfen muss.

In diesem Zusammenhang beantragen wir in der Folge unseres Antrages vom 19.11.2012 für das nächste Jahr auch die turnusgemäße Überprüfung der Mietobergrenzen.

 

Zur Unterstützung der Familien beantragen wir auch, die Zuschüsse für die Familienbildungsstätten im Kreis angemessen zu erhöhen.

Seit nun 13 Jahren haben sich die entsprechenden Zuschüsse nicht erhöht. Im Blick auf die allgemeinen Kostensteigerungen und die durch den gesellschaftlichen Wandel notwendig gewordene Neuausrichtung der Angebot erscheint jetzt eine adäquate Erhöhung angemessen, wobei die genaue Höhe unter Berücksichtigung des Abmangels und der Drittelförderung, ein Drittel Kreis, ein Drittel Städte und ein Drittel Kirchen, im Fachausschuss festzulegen ist.

 

Von besonderer Bedeutung ist für uns ein Sozialticket. Ich verweise auf unseren Antrag vom 10.07.2015.

In einer ersten Stellungnahme vom 15.07.2015 hatten Sie, Herr Landrat, eine thematische Vertiefung im Zuge der Haushaltsberatungen angekündigt. Bedauerlicherweise findet sich dazu in Ihrer Haushaltsrede, trotz Ihres nicht unerheblichen Umfangs, kein Wort.

 

Im Blick auf die Bildung im Allgemeinen und ihren Stellenwert für den Landkreis im Besonderen, Herr Landrat, unterstreichen wir Ihr Zitat „Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen“ – auch wenn Bildung mehr ist als Wissen und Benjamin Franklin, dem die Worte zugeschrieben werden, nie amerikanischer Präsident war.

 

Wir stehen zum auf unsere Initiative hin beschlossenen Handlungskonzept „Bildung“. Und wir begrüßen auch, dass sich das Bildungsbüro vorrangig der Schulentwicklung unserer Beruflichen Schulen als einem zentralen Thema zuwendet.

 

Nachdem die Mehrheit des Kreistages im Zuge der letztjährigen Haushaltsberatungen die von der Verwaltung vorgeschlagene Drittelförderung der Schulsozialarbeit, ein Drittel Land, ein Drittel Landkreis und ein Drittel Städte und Gemeinden, abgelehnt hat, ist es für uns nur konsequent, dass wir nun da, wo wir Schulträger sind, in den Beruflichen und Förderschulen, die Schulsozialarbeit nachhaltig stärken und eine zusätzliche Vollzeitstelle schaffen.

 

Dies ist zugleich ein Beitrag zur Inklusion, denn mit der Umwandlung der bisherigen Sonder- beziehungsweise Förderschulen in sogenannte Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, oder kurz und nicht weniger sperrig SBBZ, sowie dem Wegfall der Pflicht, eine Sonderschule zu besuchen, ist es allein noch nicht getan - ebenso wenig mit dem Wegfall einzelner Barrieren, etwa dem noch zu schaffenden barrierefreien Zugang zur Cafeteria im Kaufmännischen Schulzentrum. Denn - wie es die Leiterin der Beratungsstelle Inklusion beim Gemeindetag Baden-Württemberg, Monika Tresp, formulierte - „Inklusion ist ein Prozess und nicht das Abarbeiten einer Checkliste (…) Inklusion ist keine neue Aufgabe, sondern bedeutet, dass die Entscheidungsträger bei allen Planungen und Maßnahmen die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen mitberücksichtigen. Wenn dies künftig von vornherein geschieht, können Doppelstrukturen vermieden werden“.

In diesem Zusammenhang beantragen wir, die Prüfung der anteiligen Finanzierung einer gemeinsamen Stelle eines Gebärdensprachendozenten mit den angrenzenden Landkreisen entsprechend der Anregung des Vereins „Gib Chance“.

Auch dies könnte ein Aufgabefeld für den neuen, hauptamtlichen Behindertenbeauftragen sein.

 

Wir beantragen ferner den jährlichen Zuschuss für die Bläserjugend des Blasmusik-Kreisverbandes um jährlich 1.200 Euro von 3.300 auf 4.500 Euro aufzustocken.

Analog zum Zuschuss für die Familienbildungsstätten wurde der Betrag seit 13 Jahren nicht erhöht. Und der Blasmusik-Kreisverband hat nachvollziehbar dargelegt, dass die Rücklagenentnahme und Umlage-Finanzierung durch die Musikvereine an ihre derzeitige Grenze stoßen.

Jeder, der einmal die Gelegenheit hatte, das Ergebnis der Arbeit des Kreisjugendorchesters in einem Konzert zu hören, weiß, welcher Beitrag zur musikalischen Bildung hier geleistet wird und welchen kulturellen Schatz wir hier haben und welche Zinsen dieser vergleichsweise bescheidene Betrag einbringt. 

 

Alles andere als bescheidene Beträge ringen uns unsere Projekte beim Thema Mobilität ab.

 

Dies gilt an erster Stelle für den Ausbau und die Elektrifizierung der Schönbuch-Bahn.

Um die Attraktivität dieser „Erfolgsgeschichte“ weiter erhalten und erhöhen zu können, bedarf es der notwendigen Investitionen in den Ausbau der Strecke und in neue Fahrzeuge, zu der wir stehen.

Wir danken der Landesregierung, dass sie uns eine sogenannte Altfallregelung zu billigte, das heißt den Streckenausbau noch zu 75 % und nicht nur mit 50 % fördert.

Sorgen bereitet uns hingegen die Fahrzeugbeschaffung, nicht nur weil es dafür keine Landesförderung gibt, sondern weil es gegenwärtig auch keine geeigneten Fahrzeuge gibt und derzeit nicht abzusehen ist, wann dies der Fall sein wird. Angesichts dieser Umstände kann und wird es keine „Punktlandung“ geben, doch wäre es geradezu ein „Schildbürger-Streich“, wenn auf einer elektrifizierten Strecke noch jahrelang, oder gar – nicht auszudenken - jahrzehntelang Dieselloks fahren würden.

Wir beantragen daher, spätestens bei Baubeschluss die Vorlage eines definitiven Zeitplans, bis wann auf der neugebauten Strecke Elektrofahrzeuge verkehren.

 

Ungeklärt ist – anderslautenden Presseberichten zum Trotz – auch die Zukunft der Schwarzwald- oder Hermann-Hesse-Bahn.

Entscheidend ist für uns, dass die S 6 nicht darunter leiden darf, was durch eine erweiterte Fahrplansimulation, den sogenannten Stresstest, zu belegen ist und in einer Vereinbarung der Beteiligten festzuhalten ist – mit dem Ziel, einen störungsfreien Betrieb der S-Bahn zu garantieren.

Klar ist für uns auch, dass aus geostrategischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gründen eine möglichst schnelle Anbindung des Kreises Calw an die Region Stuttgart in einem ersten Bauabschnitt bis Weil der Stadt sinnvoll und vernünftig ist.

Wir unterstützen daher die parallelen weiteren Untersuchungen einer S-Bahn-Verlängerung bis Calw als die verkehrlich sicherlich beste aller Lösungen.

 

Wir halten es auch für richtig, nachdem mit dem nun vorliegenden „Gesehen-Vermerk“ der Ausbau der A 81 hoffentlich voran kommt und der Ausbau der  B 464 bei Holzgerlingen endlich begonnen wurde, unser Augenmerk auf dem Erhalt des bestehenden und nicht auf dem Bau neuer Straßen zu legen. Das alljährlich neu zu justierende Straßenerhaltungsprogramm ist hierfür eine gute Grundlage und findet unsere Zustimmung – ebenso unser gemeinsam erarbeitetes Radwegekonzept.

 

Von mindestens genauso großer Bedeutung wie die Verkehrsinfrastruktur ist für unseren Landkreis in Zukunft ein schnelles Internet und das heißt ein effizientes Datennetz.

Wir stehen daher hinter den Anstrengungen des Landkreises zum Aufbau eines leistungsfähigen sogenannten Backbone-Netzes.

 

Zwar nicht von derart grundsätzlicher, im Einzelfall aber womöglich entscheidender Bedeutung zur Verhinderung von Wild-Unfällen, ist ein dichtes Netz von Wild-Warn-Reflektoren.

Wir beantragen daher, die Unterstützung der Aktion der beiden Kreisjäger-Vereinigungen Böblingen und Leonberg zur Einrichtung eines flächendeckenden Netzes an solchen Wild-Warn-Reflektoren in Höhe von 10.000 Euro.

 

Mit einer gewissen Sorge blicken wir auf den Bereich der Abfallwirtschaft, konkret auf Überlegungen, die es offensichtlich in Berlin zur Ausgestaltung eines neuen Wertstoffgesetzes gibt - mit entsprechenden Auswirkungen auf die kommunalen Entsorger.

Wir haben ja im Sommer einer entsprechenden Resolution zugestimmt. Es wäre alles andere als im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, wenn konkurrierende Systeme bei der Wertstofferfassung eher ausgebaut, denn eingedämmt würden, von einem Verlust der klaren örtlichen Zuständigkeit ganz abgesehen.

 

Erfreulich ist demgegenüber die gesteigerte Nachfrage bei der Wertstofftonne, wenngleich hier noch deutlich „Luft nach oben“ ist. Eine weiterhin intensive Öffentlichkeitsarbeit von Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes könnte hier helfen.

 

„Licht am Ende des Tunnels“ scheint es demgegenüber bei einer relativ kleinen, aber sehr konkreten Maßnahme zu geben, nämlich einen angemessenen Standort für einen Wertstoffhof in Leonberg zu finden. Zumindest scheint es diesbezüglich wieder sogenannte substantielle Gespräche zwischen Landkreis und der Stadt Leonberg zu geben.

Wir begrüßen dies außerordentlich, auch wenn altgediente Kreisräte da noch ihre Zweifel hegen.

 

Wir wollen uns unter dem Aspekt der Tourismus- und Regionalförderung zwar einer Förderung des Projektes „Aussichtsturm im Naturpark Schönbuch“ nicht grundsätzlich verschließen.

Doch beantragen wir die im Maßnahmenplan eingestellten 170.000 Euro mit einem Sperrvermerk zu versehen, bis wir das Projekt in den zuständigen Gremien diskutiert haben.

 

Betrachtet man zusammenfassend allein die Investitionen für die geplanten Projekte in den Bereichen Krankenhäuser und Mobilität, mag einem fast der Atem stocken. Trotzdem sind sie für die Zukunftsfähigkeit unseres Landkreises und seine Bürgerinnen und Bürger eminent wichtig.

Ähnlich verhält es sich im Sozialbereich. Von daher kann es kein Kriterium sein, Leistungen in erster Linie an den Durchschnittswerten anderer Kreis zu orientieren. Zum einen können unterschiedliche Bedingungen nicht über einen Leisten geschlagen werden. Zum anderen können wir nicht nur auf unseren Spitzenplatz bei der Wirtschafts- und Steuerkraft stolz sein, sondern auch auf unsere größere Hilfs- und Unterstützungskraft, die sich naturgemäß in den Kosten widerspiegelt.

Sehen Sie deshalb unsere vergleichsweise bescheidenen Vorschläge im sozialen Sektor nicht als Wunschzettel von Sozialträumen, sondern als Beitrag für die Zukunft unseres Landkreises und Hilfe für seine Einwohnerinnen und Einwohner, die uns ansonsten an anderer Stelle womöglich teuer zu stehen kommen.

 

Abschließend danken wir Ihnen, Herr Landrat, und allen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihren Einsatz und Ihr Engagement bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes, vor allem ohne einen Dezernenten eins, insbesondere für das Bemühen einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der den Abbau der Verschuldung, die Entlastung der Kommunen und das Schultern der Zukunftsinvestitionen zu einem guten Ausgleich zu bringen versucht – und ebenso herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit und bei den gegenwärtigen Haushaltsberatungen.

Dass es angesichts neuer gesetzlicher Aufgaben und angesichts der gewaltigen Aufgaben bei der Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge nicht beim bloßen Dank bleiben kann, sondern sich dies auch in einem entsprechenden Stellenaufwuchs niederschlagen muss, leuchtet unmittelbar ein. Wir halten daher den vorgelegten Personaletat für nachvollziehbar.

 

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

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